Kathrin Kagelmann: Protest der Wohnungsgenossenschaft Löbau gegen Kürzung der Mietobergrenzen für ALG II Empfänger berechtigt

Zum Offenen Brief der WGO Wohnungsgenossenschaft in der Oberlausitz eG in Löbau  an den Landrat des Landkreises Görlitz, Herrn Lange, zur Kürzung von Mietobergrenzen für ALGII- Empfängerinnen und Empfängern ab 01. April 2009 erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Kreistag, Kathrin Kagelmann:

Im Kreistag am 25.02.2009 sollte die neue Richtlinie für die Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für ALG II-Empfängerinnen und –Empfänger ab 01. April 2009 durch die Kreisräte lediglich zur Kenntnis genommen werden. Weder Diskussion noch Abstimmung im Kreistag hielt die Verwaltung für notwendig, obwohl mehr als 10% der Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises von der Richtlinie betroffen sind. Nur der Protest der Fraktion DIE LINKE verhinderte diese Heimlichtuerei und zwang den Landrat zum Zugeständnis, das Thema im nächsten Kreistag auf die Tagesordnung zu setzen. Wie sich nun herausstellt, ist unsere Kritik mehr als berechtigt. Der Darstellung von Frau Weber, Sozialdezernentin, die Richtlinie wäre das Ergebnis einer Auswertung der Mieten mit den großen Vermietern des Kreises und damit „angemessen“, widerspricht die WGO Löbau in ihrem Offenen Brief an den Landrat vom 17.03.2009. Sie protestiert auf das Schärfste gegen die Kürzung der Mietobergrenzen ab 01. 04. 09 im Altkreis Löbau/Zittau, da es eine Ghettoisierung von Hilfebedürftigen zur Folge haben wird. Ein Vergleich mit der alten Richtlinie des Altkreises NOL ergab auch hier eine Kürzung der Obergrenzen bis 7%. Dieser Umstand wurde klammheimlich verschwiegen. Dies ist nicht nur ein Affront gegen die Wohnungswirtschaft, sondern eine massive Täuschung der Kreisräte und der Öffentlichkeit durch die Verwaltung und ich fordere den Landrat auf, unverzüglich eine ergebnisoffene Diskussion der Richtlinie für die KdU im Grundsicherungsausschuss durchzuführen, um im nächsten Kreistag eine beschlussfähige Vorlage beraten zu können.