Sabine Kunze: Unmut über die Berichterstattung zur neuen Richtlinie zur Erstattung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Zur Berichterstattung über die neue Richtlinie zur Erstattung von Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG II-Empfänger (s. SZ vom 11.03.2009) erklärt Sabine Kunze, Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag des Landkreises Görlitz:
„Das ist ja wunderbar“ wird jetzt manche ALG II-Empfängerin denken, „endlich mal was Positives!“ Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Ja, es gibt für die Heizung keine Geldpauschalen pro m² mehr, aber es gibt sehr wohl Verbrauchspauschalen pro m²: 21 l Heizöl, 21 m³ Gas, 35 kg Brikett, 161 kWh Strom. Wenn diese, aus welchem Grund auch immer, überschritten werden, gibt es eine Einzelfallprüfung. Wer aber legt fest, ob die Überschreitung gerechtfertigt ist? Die Verwaltung in einer internen Vorschrift, die niemand einsehen kann oder die Bearbeiterin je nach Tageslaune und Sympathie? Hier ist der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Grundlage, auf die man sich berufen kann. Und das ist Absicht!
Die Regelung für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum wird mit 2 Sätzen abgetan und ist völlig unzureichend. Sie zahlen nun mal keine Miete und sind insofern Mietern einfach nicht gleichzusetzen! Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Auflistung der zu erstattenden Kosten wäre wohl nicht zu viel verlangt.
Die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE zur Präzisierung der Verwaltungsvorschrift wurden samt und sonders vom Tisch gewischt. Die jetzigen Regelungen sind so allgemein, dass zu befürchten ist, dass eine Auslegung immer zuungunsten der Betroffenen erfolgen wird. Ich kann nur jedem und jeder Betroffenen raten, bei Ungereimtheiten, die nicht mit der Bearbeiterin klärbar sind, in Widerspruch oder Klage zu gehen. Die Chancen stehen bekanntlich nicht schlecht.
Sabine Kunze
Kreisrätin