Antrag zur Beschlussvorlage: Schaffung eines kreislichen Naturschutzrates

Status:

eingebracht in Kreistag

Inhalt:

Als fachliches Beratungsgremium für die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz wird ein kreislicher Naturschutzrat als Unterausschuss des Ausschusses für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen gebildet, dem  u. a. Vertreter von Naturschutzvereinen und –verbänden angehören.

Begründung:

Mit der am 01. August 2008 in Kraft getretenen Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen  wurden wichtige Aufgaben des Umweltbereiches, z.B. Landschaftsplanung, Zuständigkeit für Eingriffsregelung, Ausweisung von Naturschutzgebieten (außer Natura 2000) und Widerspruchsbearbeitung auf die Ebene der Landkreise verlagert. Um die fachliche Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde zu stärken, wird aus Vertretern von Naturschutzvereinen und –verbänden ein Naturschutzrat gebildet. Der Naturschutzrat hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörden bei Planungen und Maßnahmen, die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berühren, fachlich zu beraten. Der Rat soll ferner zur Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Ziele und Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege beitragen.

 

Ergebnis:

Nach dem die Gruppe der Grünen ebenfalls ein Änderungsantrag einbrachte, musste erstmal die Rechtslage geklärt werden. Dieses Prozedere lies ein ablehnende Stimmung zu unserem Antrag aufkommen, so dass sich die Fraktionsvorsitzende Kathrin Kagelmann entschloss, den Antrag zurückzuziehen und im Ältestenrat für eine Mehrheit für den Antrag zu werben