Barrierefreie Wahllokale
Sehr geehrter Landrat,
entsprechend der Reglung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:
Bezug genommen wird bei allen Fragen auf die Wahlen zum Sächsischen Landtag am 30.08.09 bzw. die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 27.09.09
- Wie viele Wahllokale im Landkreis Görlitz sind nicht Barrierefrei zugänglich?
- Wie ist sichergestellt das Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ihr Recht zur Teilnahme an den Wahlen wahrnehmen können?
- Wie werden Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen über die ihnen angebotenen Möglichkeiten informiert?
- Gibt es spezielle Anweisungen für Wahlhelfer in Wahllokalen die nicht barrierefrei sind für den Fall das Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen der Zugang zum Wahllokal nicht möglich ist?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze
Antwort: Barrierefreie WahllokalePDF-Datei (824,83 KB)