Jens Thöricht zu Äußerungen des Zittauer OB Voigt »Keine öffentliche Einladung zum Gedenken am 27.01«

Zu den Äußerungen des Zittauer Oberbürgermeisters er verzichtet auf eine öffentliche Einladung zur Gedenkveranstaltung am 27.01., weil er diese sonst hätte anmelden müssen, erklärt Jens Thöricht:

Eines Oberbürgermeisters unwürdig

Weil »er das stille Gedenken als politische Veranstaltung mit Polizeiaufgebot hätte anmelden müssen, habe er von einer öffentlichen Einladung abgesehen«, zitiert die Sächsische Zeitung den Zittauer OB Voigt am 28.Januar 2010.
Ist es eines Oberbürgermeisters nicht unwürdig, am 27. Januar still und heimlich den Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken?

Jens Thöricht, Kreisrat der LINKEN, erklärt hierzu:

Anstatt heimlich einen Kranz niederzulegen, wäre es angebrachter gewesen, alle demokratischen Kräfte aufzufordern, gemeinsam vereint den Opfern zu gedenken. Die Opfer sollten uns mahnen und uns vor einem Erstarken der extremen Rechten warnen. Wenn OB Voigt eine Anmeldung zu viel Arbeit bedeutet, dann bin ich gern bereit 2011 diese Arbeit zu übernehmen. Und wegen der Angst des Oberbürgermeisters, es könnte zu Auseinandersetzungen kommen, die Polizei hat die Aufgabe, angemeldete Veranstaltungen zu schützen. Aber dies sollte ein Oberbürgermeister eigentlich wissen. Auch sollte der Ruf der Stadt Zittau nicht die Prämisse sein, sondern viel mehr aufrichtige demokratische Handlungen. Das würdige Gedenken am 27.Januar zählt dazu.