Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: »Haushaltssatzung 2010« – Erhöhung der Kosten für die Unterkunft
Status:
eingebracht in Kreistag
Inhalt:
Der Kreistag möge beschließen:
Die im Haushalt befindlichen Haushaltsstellen „Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU) werden um 5 Prozent erhöht. Die Erhöhung wird in die Verwaltungsvorschrift „Kosten der Unterkunft“ im Landkreis Görlitz eingearbeitet.
Begründung:
Die seit 01. April 2009 geltende „Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II und § 29 SGB XII“ zeigt nach 9 Monaten Anwendung, dass die darin festgelegten angemessenen Unterkunftskosten nicht den Realitäten entsprechen. Die in den entsprechenden Haushaltsstellen eingeplanten Mittel können die tatsächlichen Kosten nicht decken, da Wohnraum, der diesen Grenzen entspricht, im Landkreis nicht ausreichend zur Verfügung steht und erhöhte Erstattungen anfallen werden.
Die im Punkt „Heizkosten“ der Verwaltungsvorschrift KdU festgelegten angemessenen Obergrenzen (Nichtprüfungsgrenze) entsprechen nicht dem bundesweiten Heizspiegel 2009, der lt. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 2. Juli 2009 (B 14 AS 33/08R und B 14 AS 36/08/R) für die Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten heranzuziehen ist. Die in den Haushalt eingestellten Kosten sind demzufolge nicht auskömmlich und müssen erhöht werden.
Ergebnis:
mehrheitlich abgelehnt