Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: »Haushaltssatzung 2010« – Schülerbeförderung

Status:

eingebracht in Kreistag

Inhalt:

Der Kreistag möge beschließen:

In der Haushaltsposition 20.02 – Schülerbeförderung 2010

  • die Einnahmen um 392.000 € auf 470.000 € zu reduzieren
  • damit erhöhen sich die Ausgaben um 392.000 € auf 5.903.100 €
  • das Budget beträgt dann 5.433.100 €
Begründung:

Die Kürzung der Einnahmen resultiert aus der kostenfreien Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2010/2011

Die UN-Kinderrechtskonvention „Übereinkunft über die Rechte des Kindes“ vom 20.11.1989 ist in der Bundesrepublik am 05.04.1992 in Kraft getreten. In Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten auf die Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs, weil nur so das Recht des Kindes auf Bildung auf der Grundlage von Chancengleichheit zu erreichen ist. Nach Klarstellung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes bedeute Unentgeltlichkeit nicht nur ein Schulgeldverbot, sondern auch, „dass Eltern nicht mit anderen Kosten belastet werden, wie Schulbücher, weitere Lernmittel, Schuluniformen und Schülerbeförderung“.

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen weist im § 23 Absatz 3 den Landkreisen und Kreisfreien Städten die Zuständigkeit für die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu und räumt den Trägern ein, die Einzelheiten durch Satzung zu regeln.

Die Antragstellerin beabsichtigt mit der Satzungsänderung einen Abbau der finanziellen Benachteiligung der Schüler, welche zum Schulbesuch (auch aufgrund von erfolgten Schulschließungen) längere Wege in Kauf nehmen müssen. Mit dem Wegfall des vom Elternhaus zu tragenden Eigenanteils leistet der Landkreis Görlitz einen wichtigen Beitrag zum gleichberechtigten Bildungszugang.

Kostendeckungen sind möglich durch:

a) höhere Gewinnausschüttung Kreissparkasse Plan 2.200.000 € auf neu 2.592.000 €

oder

b) durch eine geringere Zuführung vom VWH in den VMH und somit über eine höhere Kreditaufnahme

Ergebnis:

mehrheitlich abgelehnt