Einführung eines Sozialpasses

Status:

eingebracht in Kreistag

Inhalt:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landkreis Görlitz gibt an Bürgerinnen und Bürger, die hilfebedürftig sind und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Görlitz haben, Sozialpässe aus. Diese weisen die Inhaber als Bezieher von Sozialleistungen bzw. hilfebedürftig Im Sinne des Sozialhilferechts aus. Der Sozialpass dient zur Vorlage bei Einrichtungen, die Ermäßigungen für Passinhaber anbieten.
Er entfaltet keinen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen, sondern wird nur in Verbindung mit Regelungen von Einrichtungen Dritter wirksam.

Der Sozialpass wird ohne Antrag als Anhang an den Bewilligungsbescheid ausgegeben, sofern
a) wiederkehrende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch oder Zwölftes Buch bezogen werden
b) der Elternbeitrag im Sinne von § 15 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG — vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird.

Der Sozialpass wird auf den Haushaltsvorstand für die Zeitspanne der Gültigkeit des zugrunde liegenden Bescheides ausgestellt. Im Sozialpass werden die berechtigten Familienangehörigen bzw. Haushaltszugehörigen eingetragen. Die Einrichtungen, die Ermäßigungen bei Vorlage des Sozialpasses anbieten, werden auf Antrag im Landkreisjoumal bekannt gegeben.

Die Einführung des Sozialpasses wird zum 01.03.2010 wirksam.

Begründung:

Die Einführung eines Sozialpasses im Altkreis Löbau-Zittau erfolgte durch einen Kreistagsbeschluss mit großer Mehrheit. Für die Bedürftigen im neuen Landkreis Görlitz ist die bestehende Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar und schnellstens zu beseitigen. Dieser einheitliche Sozialpass könnte die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Landkreis befördern, zum Abbau von sozialen Unterschieden beitragen und die Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen Leben unterstützen.

Für die Einführung eines Sozialpasses sprechen nachfolgende Argumente:

  1. Leben in einem demokratischen Staat bedeutet Teilhabe. Diesem Zweck dient in besonderer Weise der Sozialpass, indem er Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen kulturellen, Leben erleichtert bzw. ermöglicht. Die Lebensqualität der Betroffenen wird erhöht.
  2. Im Informationsmaterial (erstellt und ständig gepflegt durch das Sozialbündnis, deren Bereitschaft liegt vor) zum Sozialpass werden die Angebote und Leistungen der Unternehmen, Firmen und Kommunen für die Inhaber des Passes transparent dargestellt.
  3. Diese Leistungen stellen gegenüber dem Berechtigten ein Angebot dar, das ohne bürokratischen Aufwand einfach handhabbar ist.
  4. Auch Unternehmen profitieren vom Sozialpass. Sie schränken zwar durch den gewährten Rabatt ihre Gewinnspanne ein, motivieren aber dazu, die angebotene Leistung überhaupt in Anspruch zu nehmen.
  5. Der Sozialpass im Altkreis Löbau-Zittau war ein Alleinstellungsmerkmal, das in Sachsen (IHK, SMS usw.) als sehr positiv gesehen worden ist. Auf dieses die Reputation des Landkreises Görlitz erhöhende Signal sollten wir keinesfalls verzichten.
  6. Die Umsetzung des Sozialpasses erhöht nicht die Personalkosten, die entstehenden Sachkosten sind marginal.
  7. Ein positiver Beschluss des Kreistages zur Einführung des Sozialpasses wird ein Signal dafür aussenden, dass sich der Kreistag seiner Verantwortung bewusst ist und bereit ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten für Bürger einzustehen, deren Lebenssituation schwierig ist, es wäre somit auch ein Zeichen der Solidarität.

Die Einführung eines Sozialpasses im Landkreis Görlitz verursacht keine unüber-schaubaren zusätzlichen Kosten, da die Anerkennung des Sozialpasses durch kommunale und privatwirtschaftliche Einrichtungen auf freiwilliger Basis erfolgt.

Zusätzlicher Aufwand in der Kreisverwaltung fällt nicht an, da er ohnehin im Rahmen der zu erfolgenden Bedürftigkeitsprüfung für Sozialleistungen ausgestellt wird. Da der Landkreis nicht verpflichtet wird, finanzielle Ausgleichszahlungen zu leisten, ist es auch für den Kreishaushalt kostenneutral.

Ergebnis:

mehrheitlich abgelehnt