Anfrage zur Entlohnung der Austräger von Behördenpost

  1. Welche Unternehmen tragen die Behördenpost für die Behörden/Ämter des Landkreises Görlitz aus?
  2. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost des Landkreises  beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April?
  3. Stellt der Landkreis sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April einen Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde gezahlt (West/Ost)? Bitte begründen sie ihr Vorgehen.

Antwort der zuständigen Hauptamtsleiterin Anita Krause:

Sehr geehrter Herr Thöricht,

zu Ihrer o. g. Mail teilen wir Ihnen folgendes mit:

1.: Unsere Behördenpost wird zum Einen von der Deutschen Post zugestellt, da gehen wir vom Tariflohn aus.
2.: Von der Firma Post Modern werden wir erfragen, welche Stundenlöhne gezahlt werden. Die Firma Post Modern ist unser zweiter Zustellpartner.

Nachfrage am 21.05.2010:

Sehr geehrte Frau Krause,

vielen Dank für die Nachricht. Ich bitte Sie, mir die Antwort von Post Modern nachzureichen.

Antwort der zuständigen Hauptamtsleiterin Anita Krause auf die Nachfrage:

Sehr geehrter Herr Thöricht,

Die Deutsche Post AG zahlt Mindestlohn.

Die Firma PostModern ist in Niesky vertraglich gebunden. Im Rahmen dessen gibt es z. Z. keine Möglichkeit, die Offenlegung des Stundenlohnes zu fordern. Das Rechtsamt müsste prüfen, ob bei der Neuausschreibung rechtlich die Möglichkeit besteht, Mindestlohn als Ausschreibungsforderung aufzunehmen.