Weitergehende Anfrage zur Barrierefreiheit

Sehr geehrter Landrat,

entsprechend der Reglung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

In der Beantwortung der Frage „Wird das neue Landratsamt in Görlitz barrierefrei gebaut?“  heißt es:  »stufenlose Verbindung … zu allen Verwaltungs- und Sanitärräumen«.

Frage: Stimmt es, dass bei einigen Räumen kein Zugang für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen möglich ist?

Weitere Fragen, die sich aus der Beantwortung ergaben:

Was bedeutet: »Alle Aufzüge … nach DIN …«?

Wie viele Aufzüge soll es geben? Wie viele davon sind feuersicher, können also im Brandfall als Rettungsweg genutzt werden? (Es gibt Aufzüge, die noch ungefähr eine halbe Stunde nach Brandausbruch nutzbar sind.)

Was bedeutet: »Ausstattung der Behinderten-WC  gleichfalls nach DIN  und
Schriftenreihe ..«?

Wie viele WC gibt es insgesamt auf jeder Etage?

Wie viele davon sind barrierefrei?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Jens Thöricht

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