Anfragen im Kreistag zur Geschäftsordnung nach merkwürdiger Auslegung dieser durch den Landrat Lange
Anfragen an den Landrat mit Bitte um schriftliche Beantwortung, sinngemäß im Kreistag am 23.Juni 2010 von Mirko Schultze und Jens Thöricht bereits gestellt:
Ist es richtig, dass Kreisräten das Fragerecht laut § 25 Geschäftsordnung unabhängig einer beschlossenen Redezeit zusteht? Wenn nicht, teilen Sie dazu bitte die Rechtsgrundlage mit.
Wenn ein Beschluss im Kreistag gefasst wurde und dem eine Missachtung des Fragerechts der Kreisräte vorausging, ist dieser Beschluss dann anfechtbar?
Ist es richtig, dass persönliche Erklärungen nach §23 Punkt 8 der Geschäftsordnung jederzeit abgegeben werden können? Darf der Vorsitzende die Abgabe von persönlichen Erklärungen, unabhängig von der Anzahl der Kreisräte, die eine solche abgeben möchten, verbieten? Wenn ja, teilen Sie bitte die Rechtsgrundlage dafür mit.
Vielen Dank
Jens Thöricht
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