Befangen oder nicht Befangen?

Befangen oder nicht Befangen? Damit Rechtssicherheit herrscht, hat sich die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz entschlossen, den Beschluss des Jugendhilfeausschusses 237/2010, beschlossen auf der 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.08.2010, von der Landesdirektion in Dresden überprüfen zu lassen.
Denn die Fraktion vertritt die Auffassung,

  1. dass der o.g. Beschluss des Jugendhilfeausschusses rechtswidrig zustande gekommen ist, weil die Freien Träger der Jugendhilfe als ordentliche Mitglieder im Jugendhilfeausschuss nicht an der Abstimmung über die o.g. Beschlussvorlage teilgenommen haben.
  2. dass die sachlichen Voraussetzungen für die Förderung einer privatrechtlichen Bildungsgesellschaft, deren Hauptgesellschafter der Landkreis ist, als freier gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe fehlen.