Sabine Kunze: Überdimensionierte Müllverbrennungsanlage Lauta schröpft Bürgerinnen und Bürger
Kreistag am 6. 10. 2010: Zur Erhöhung der Müllgebühren für Bürgerinnen und Bürger im Entsorgungsgebiet des NOL (2. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung) erklärt das Mitglied der Linksfraktion im Kreistag Görlitz, Sabine Kunze:
Überdimensionierte Müllverbrennungsanlage Lauta schröpft Bürgerinnen und Bürger
Die Erhöhung der Müllgebühren im Entsorgungsgebiet des ehemaligen NOL wird mit einer notwendig gewordenen Neukalkulation nach dem pflichtgemäßen Abbau einer Gebührenüberdeckung von über 1 Million Euro begründet. Im allgemeinen gesellschaftlichen Teuerungstrend wird es keinen wundern, dass auch die Müllgebühren für den Alt-NOL wachsen sollen. So steigen die Gesamtkosten für die Entsorgung 2011–2012 auf ca. 5,5 Millionen Euro, das sind ca. 110 TEuro oder 7,7% mehr als 2007 – 2009.
Sabine Kunze dazu:
Beim Vergleich von Kostenpositionen fällt allerdings auf, wer der unverhältnismäßige Kostentreiber wirklich ist: Die Müllverbrennungsanlage Lauta. Von 1.444 TEuro in den Jahren 2007–2009 steigen allein hier die Kosten auf 1.682 TEuro, also um 283 TEuro oder 16,5 % mehr! Die Personalkosten legen dagegen nur um 2,8% zu, die Abschreibungen sinken sogar über die Hälfte. Daran wird deutlich, dass sich der Kreis mit dem langfristigen Vertrag des RAVON mit dem Betreiber der Müllverbrennungsanlage in eine Abhängigkeit begeben, die die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen kommt!
Bei einer Laufzeit von 25 Jahren mit einer feststehenden Liefermenge von 110.000 t pro Jahr und kontinuierlich steigenden Entsorgungspreisen kann auf eine sinkende Bevölkerungszahl oder geringere Abfallmengen nicht reagiert werden kann. So betrug der Entsorgungspreis 2003 118 Euro/t, liegt nun bei 183 Euro/t und wird auf 199 Euro/t steigen.
Das aber belastet indirekt auch den Kreis selbst, der über höhere Sozialleistungen für sozial Schwache selbst zur Kasse gebeten wird.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Beschlussvorlage zur Erhöhung der Abfallgebühr 2011 – 2012 ab, denn wir sind nicht bereit, im Nachgang eine falsche Weichenstellung in der Abfallentsorgung durch vermeintlichen Sachzwang zu legitimieren.