Anfrage zu Vergaben der Hilfen zur Erziehung
Sehr geehrter Herr Landrat,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.
- Nach welchem System erfolgen die Vergaben der Hilfen zur Erziehung? Gibt es unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Planungsräumen?
- Wie erfolgt die Beteiligung der Freien Träger?
- Wird die Familie in die Entscheidung, bezüglich der Wahl des Trägers, mit einbezogen?
- Geben Sie bitte einen Überblick über die Hilfevergaben von Januar bis Oktober 2010 unter Berücksichtigung folgender Daten:
- Monat – Name des Trägers – Anzahl der Fälle – Planungsraum
Vielen Dank
Jens Thöricht
Antwort zur Anfrage zu Vergaben der Hilfen zur ErziehungPDF-Datei (70,95 KB)