Anfrage zu Vergaben der Hilfen zur Erziehung

Sehr geehrter Herr Landrat,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.

  1. Nach welchem System erfolgen die Vergaben der Hilfen zur Erziehung? Gibt es unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Planungsräumen?
  2. Wie erfolgt die Beteiligung der Freien Träger?
  3. Wird die Familie in die Entscheidung, bezüglich der Wahl des Trägers, mit einbezogen?
  4. Geben Sie bitte einen Überblick über die Hilfevergaben von Januar bis Oktober 2010 unter Berücksichtigung folgender Daten:
  5. Monat – Name des Trägers – Anzahl der Fälle – Planungsraum

Vielen Dank
Jens Thöricht

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