Anfragen zur Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik
Sehr geehrter Herr Landrat,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.
Einführung
In der Begründung des Beschlusses BV/402/2010 „Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §49 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:
„Der Landkreis nimmt die Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung auf dem Gebiet der Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr bereits seit 1990 wahr. Der Landkreis verfügt über die notwendigen technischen Voraussetzungen (Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik) und über das erforderliche ausgebildete Fachpersonal.“
Dazu nachfolgende Fragen:
- Nach welchen Kriterien / Prämissen schafft der Landkreis neue Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik an?
- Wird die Anschaffung neuer Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik öffentlich ausgeschrieben? Wo wird die Ausschreibung veröffentlicht?
- Wenn die Anschaffung neuer Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik nicht ausgeschrieben wird, wie ist die Begründung dafür?
- Muss bzw. hat der Landkreis durch die Übertragung der Aufgaben aus dem og. Beschluss, weitere Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik anschaffen / angeschafft?
- Welche Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik hält der Landkreis aktuell vor? Bitte auflisten nach Gerät und Anschaffungsjahr.
Vielen Dank
Jens Thöricht
Antwort zur Anfragen zur Mess‑, Auswerte- und DatenverarbeitungstechnikPDF-Datei (61,3 KB)