Anfragen zur Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik

Sehr geehrter Herr Landrat,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.

Einführung
In der Begründung des Beschlusses BV/402/2010 „Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §49 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:
„Der Landkreis nimmt die Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung auf dem Gebiet der Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr bereits seit 1990 wahr. Der Landkreis verfügt über die notwendigen technischen Voraussetzungen (Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik) und über das erforderliche ausgebildete Fachpersonal.“

Dazu nachfolgende Fragen:

  1. Nach welchen Kriterien / Prämissen schafft der Landkreis neue Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik an?
  2. Wird die Anschaffung neuer Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik öffentlich ausgeschrieben? Wo wird die Ausschreibung veröffentlicht?
  3. Wenn die Anschaffung neuer Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik nicht ausgeschrieben wird, wie ist die Begründung dafür?
  4. Muss bzw. hat  der Landkreis durch die Übertragung der Aufgaben aus dem og. Beschluss, weitere Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik anschaffen / angeschafft?
  5. Welche Mess‑, Auswerte- und Datenverarbeitungstechnik hält der Landkreis aktuell vor? Bitte auflisten nach Gerät und Anschaffungsjahr.

Vielen Dank
Jens Thöricht

Antwort zur Anfragen zur Mess‑, Auswerte- und DatenverarbeitungstechnikPDF-Datei (61,3 KB)