Anfrage zu sogenannten 1 Euro Jobbern bei der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH
Sehr geehrter Herr Landrat,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.
Lt. Beteiligungsbericht des Landkreises Görlitz zum Haushaltsplan 2011 sind in der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH 12 sog. 1-€-Jobber beschäftigt (S. 62). Entsprechend SGB II, § 16, Abs. 3 müssen diese Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein.
Fragen:
Wie viele sog. 1-€-Jobber haben in den vergangenen Jahren in der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH gearbeitet?
Welche Arbeiten wurden durch die sog. 1-€-Jobber in der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH in den vergangenen Jahren durchgeführt?
Wurden für die sog. 1-€-Jobs durch die IHK oder andere Berufsverbände Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt, wenn ja durch welche und mit welcher Begründung?
Wurden vormals reguläre Arbeitsverhältnisse in der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH durch sog. 1-€-Jobs ersetzt, wenn ja welche und wie viele?
Mit freundlichem Gruß
Jens Thöricht
Kreisrat
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