Anfrage zur Umsetzung des Optionsmodelles
Sehr geehrter Herr Landrat,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.
Welche Aktivitäten seitens der Landkreisverwaltung haben seit dem Beschluss am 29.Juni 2011 zur Umsetzung des Beschlusses stattgefunden?
Bitte detailliert auflisten, wer wann mit wem über was beraten hat und welche Entscheidungen zur Umsetzungen getroffen wurden.
Gibt es einen detaillierten Zeitplan zur Umsetzung des Beschlusses und wird dieser überwacht?
Wird es weiterhin für realistisch erachtet, dass der Landkreis die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ab dem 1.Januar 2012 in kommunaler Trägerschaft bearbeiten kann?
Mit freundlichem Gruß
Jens Thöricht
Kreisrat
Antwort zur Anfrage zur Umsetzung des OptionsmodellesPDF-Datei (77,97 KB)