Änderungsantrag zur Archivgebührensatzung
Inhalt:
Wir schlagen vor, im Kostenverzeichnis zur Satzung von Gebühren und Auslagen für das Benutzen des Kreisarchivs den Punkt 1.2 wie folgt zu ändern
- für den ersten Benutzertag 20,00 €.
- Jeder folgende Benutzertag 6,00 €
Begründung:
Zwischen den Punkt 1.1 und 1.2 halten wir eine Differenz für erforderlich, da bei gewerblicher Nutzung des Kreisarchivs der Benutzer sich gewerbliche Vorteile durch Veröffentlichungen u.a. erarbeiten kann
Ergebnis:
mehrheitlich abgelehnt