Änderungsantrag zur Archivgebührensatzung

Inhalt:

Wir schlagen vor, im Kostenverzeichnis zur Satzung von Gebühren und Auslagen für das Benutzen des Kreisarchivs den Punkt 1.2 wie folgt zu ändern

  • für den ersten Benutzertag 20,00 €.
  • Jeder folgende Benutzertag 6,00 €
Begründung:

Zwischen den Punkt 1.1 und 1.2 halten wir eine Differenz für erforderlich, da bei gewerblicher Nutzung des Kreisarchivs der Benutzer sich gewerbliche Vorteile durch Veröffentlichungen u.a. erarbeiten kann

Ergebnis:

mehrheitlich abgelehnt