Änderungsantrag zur 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Görlitz (Endsorgungsgebiet Görlitz) rückwirkend zum 1. Oktober 2011

Inhalt:

Die 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Görlitz wird wie folgt geändert:

§8 (2) die Worte „für Glas“ werden gestrichen.

§9 (2) im dritten Absatz werden folgende Behälter ergänzt:

  • 80 l
  • 120 l

§ 18 (2) werden die Worte „erfolgt im Holsystem“ gestrichen.

Begründung:

zu den Änderungen in §8 und §18

Es steht außer Frage, dass die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen durch einen Endsorgungsträger des Landkreises zu erfolgen hat. Dies soll durch die beantragten Änderungen auch nicht geändert werden. Ziel der Änderungen ist es die Endsorgung für die Überlassenden, hier also die Einwohner von Görlitz, praktikabel zu lösen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten, besonders in der Altstadt, aber auch im Gründerzeitgebiet ist eine Überlassung im Holsystem nicht zumutbar. Der Antragsteller geht davon aus, dass die reguläre Art der Überlassung im Holsystem erfolgen wird, beantragt aber, unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten, die Möglichkeit einer alternativen Überlassung.

Zur Änderung im §9

Die Einführung von kleinen Größen für die Sammelbehälter ist notwendig um zu einem den Gegebenheiten der historischen Bausubstanz Rechnung zu tragen und zum andern es den Bewohnern zu ermöglichen die Sammelbehälter ohne Hilfe am Tag der Abholung bereitzustellen. Die Breite von Hausfluren, Gehwegen und Treppenhäusern, gerade in der historischen Altstadt ermöglicht es nicht große Behälter durch die Häuser zu transportieren bzw. sie ohne Verkehrsgefährdung auf den Gehwegen bereitzustellen.

Ergebnis:

mehrheitlich abgelehnt