Fragenkomplex und Problemfelder »Regiebetrieb- Jobcenter Görlitz«
Sehr geehrter Herr Landrat,
die ersten Wochen der Umsetzung des SGB II im Landkreis in der neuen Verwaltungsstruktur „Regiebetrieb- Jobcenter Görlitz“ sind vorbei.
Mit dem 29.06.2011 hatte der Kreistag die optionale Umsetzung des SGB II beschlossen.
In mehreren Sitzungen des AGS wurden vielfältige Fragen und Probleme beraten, Vorschläge an die Verwaltung unterbreitet und Zusagen seitens dieser gemacht.
Kernaussage war stets, das den Betroffenen keine Probleme entstehen, die Verwaltungsstrukturen zeit- und mitarbeitergerecht entstehen, wesentliche Prozesse und Sachlagen aus beiden bisherigen Verwaltungsstrukturen Anwendung finden, die finanziellen Belastungen für den Landkreis nicht erhöht werden, aus beiden bisherigen Strukturen das positiv zu bewertende übernommen wird und damit eine Struktur entsteht, die eine wirkliche Option darstellt.
Aus vielen Gesprächen vor Ort aber auch aus der Kenntnis der Zusammenhänge ergeben sich für mich eine Vielzahl von Fragen, deren Beantwortung und Bewertung ich für unumgänglich für die weitere Arbeit des „Jobcenters Görlitz“, auch aus der Sicht des Kreistages vom 14.12.2011, halte!
Als Geschäftsführer des „Jobcenters“ wurde Herr Nagel, bisher Chef der ARGE „Jobcenter Nord“ durch die Landkreisverwaltung eingesetzt. Herr Kaus, bisher Leiter des „Jobcenters Süd“ – Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit wurde als Chef Leistungsrechnung berufen.
Drei Fragen:
- Wäre eine Berufung des Geschäftsführers durch den Kreistag nicht sach- und fachgerechter und vor allem politisch korrekter gewesen?
- Warum wurde keine Ausschreibung der Stelle vorgenommen?
- Warum wurde bei Negierung der ersten Fragen nicht der Leiter des Fachdienstes berufen, hatte er doch sieben Jahre konkrete Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung der Option? Während Herr Nagel komplettes Neuland betritt? Letztes bedeutet keine Bewertung der Fachkompetenz!
Bei der Strukturierung des Regiebetriebes wurde, trotz mehrfacher Hinweise von unterschiedlichen Kreisräten nach Auffassung des Autors eine ARGE nahe Struktur gewählt.
Vier Fragen:
- Warum wurde die Erstberatung des FD liquidiert?
- Warum erfolgte eine nicht nachzuvollziehende Strukturierung von Fallmanagern und nun Arbeitsvermittlern (wie bei der Agentur!)?
- Warum erfolgte eine ebenso nicht nachzuvollziehende chaotische Umbesetzung von Löbau nach Niesky, von Zittau nach Görlitz etc. pp.
- Sollten damit bestehende qualifizierte Strukturen zerschlagen werden oder handelt sich um Hilfsangebote für die bisherige ARGE?
Bei der Besetzung, Neubesetzung und Umbesetzung des neuen Stellenplanes sind mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern üblicherweise Personalgespräche zu führen.
Vier Fragen:
- Wie und in welchem Umfang wurden diese Gespräche geführt?
- Wurden dabei persönliche Ansprüche berücksichtigt?
- Wurden diese Gespräche in Personalakten verzeichnet?
- In wieweit war der Personalrat in die Gespräche eingebunden?
Durch die Umbesetzungen wurden verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in andere Gehaltsstufen eingeordnet, erhielten neue Arbeitsbereiche und einen anderen Status (Arbeitsinhalt).
Vier Fragen:
- Das Führungspersonal erhielt eine Dreijahreszusage ihrer bisherigen Gehälter, wie wurde z.B. mit dem Übergang vom Fallmanager zum Arbeitsvermittler verfahren?
- Bis wann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihre neuen Tätigkeitsfelder eingewiesen, bzw. haben die neuen Arbeitsfeldunterlagen?
- Wie zeitnah erfolgte eine arbeitsgerechte Bereitstellung von angemessenem Arbeitsraum?
- Ist die Umbesetzung abgeschlossen oder bis wann erfolgt zumindest die „Kernbesetzung“?
Im Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit erfolgte die Zustellung und Bearbeitung von Bedarfsgemeinschaften nach örtlichen und alphabetischen Kennziffern.
Drei Fragen:
- Wird diese System weiter verwendet?
- Wird im Zuge der Neustrukturierung Alles komplett verändert?
- Wenn – Warum?
In der Zusammenwirkung zwischen Verwaltung und Bedarfsgemeinschaft liegt eine der höchsten Prioritäten, um das SGB II in seiner Gesamtheit umzusetzen. Ist doch die Verwaltung für den Betroffenen in erster Linie Partner und nicht Verwalter.
Fünf Fragen:
- Warum wurde die direkte Ansprechbarkeit der Betroffenen zu den Fallmanagern und Arbeitsvermittlern (siehe Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit) per Telefon gekappt?
- Wie soll über die geschaltete Hotline (erste Erfahrungen zeigen unendliche Warteprozesse) eine bürgerfreundliche Aufnahme mit 1. gewährleistet werden.
- Warum sind bei Bescheiden die Leistungsrechner Verbindungen angezeigt?
- Wie soll ein betroffener Kurzmitteilungen, Terminabsagen oder deren Veränderung und Nachfragen in diesem System zeitnah realisieren?
- Warum werden die einzelnen Mitarbeiter Nummern nicht zumindest an den Tagen der Öffentlichkeit (Dienstag, Donnerstag und Freitag) durchgeschalten und bekannt gegeben?
Im Bereich der bisherigen Südverwaltung gab es einen beratenden Grundsicherungsausschuss. Dieser hat umfänglich zum Gelingen und zur Qualität der Umsetzung des SGB II in den letzten sieben Jahren beigetragen.
Vier Fragen.
- Ist es vorgesehen, einen Unterausschuss des AGS zur strukturellen, inhaltlichen und fachspezifischen Begleitung sowie bürgerfreundlichen Umsetzung des SGB II im Landkreis einzurichten?
- Wenn ja- wann?
- Wenn nein, ist dann zumindest in Größenordnungen von Kreisrätinnen und Kreisräten (nach de Hont) mit einer Wahl in den Beirat zu rechnen?
- Wenn ja- Wann?
Es war gute Tradition, dass die Verantwortlichen der Verwaltung ständig und umfassend über den Stand, die Umsetzung und die Entwicklung aller Fakten des SGB II in den Ausschüssen des Kreistages berichtet haben.
Drei Fragen:
- Ist es vorgesehen, das diese Tradition fortgeführt wird?
- Wenn ja- in welchen Zeiträumen und nach welchen Kriterien?
- Wenn nein- wie dann?
In allen Bereichen der beiden Jobcenter wurden unterschiedliche, nicht kompatible Bearbeitungs- und Verwaltungsprogramme genutzt. Zudem forderten unterschiedliche Strukturen unterschiedliche Herangehensweisen.
Sechs Fragen:
- Welche Systeme werden derzeit genutzt?
- Welches System der Grundordnung wurde eingeführt?
- Sind neue Programme notwendig?
- Wie ist der Kostenumfang einzuordnen?
- Welche Problemstellungen kommen auf Grund von Bearbeitbarkeiten auf die Mitarbeiter zu?
- Wie erfolgt die Einpflegung von Daten und Datensätzen?
Um die Eingliederungstitel zügig, sachgerecht und gesetzeskonform nach Bereitstellung der Mittel in die Realität zu überführen gab es im „Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit“ entsprechende Organe und Organisationsformen.
Sechs Fragen:
- Wer entscheidet wann über die Verteilung der Mittel und welche Kontrollmöglichkeiten sind vorgesehen?
- Welche Verwaltungsstrukturen werden weitergeführt oder neu justiert?
- Welche Strukturen entstanden bisher?
- Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbereichen organisiert?
- Wie werden Vereine und Vereinigungen in das Prozedere einbezogen?
- Werden weiter Trägerkonferenzen periodisch durchgeführt und damit der Erfahrungsschatz verallgemeinert?
Im „Südcenter gab es verlässliche Dokumente. Vom Antragsformulare für BG, über Maßnahmenpläne, allgemeine Anträge, Verhaltensvorschriften, konzeptionelle Belegunterlagen bis hin Abrechnungsunterlagen.
Fünf Fragen:
- Werden alle Unterlagen neu gefasst?
- Wenn ja, nach welchem Muster?
- Wie, wo und wann werden diese den Antragstellern zur Verfügung gestellt?
- Welche Möglichkeiten kann der Antragsteller nutzen, um alle Unterlagen korrekt einzureichen (ohne langen Schriftverkehr)?
- Warum muss die BG die Unterlagen per Kopie einreichen (das widerspricht §60 SGB I und §64 SGB X und ist damit rechtswidrig!)?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Joachim Herrmann
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