Antrag Einführung eines »Bildungs- und Kulturpasses«
Inhalt:
Der Kreistag Görlitz möge beschließen:
Ab 01.01.2012 wird im Landkreis Görlitz ein „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ eingeführt.
Der „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ wird an folgenden Personenkreis mit Hauptwohnsitz im Landkreis Görlitz ausgereicht:
- EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II (ALG II)
- EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII
- EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter
- EmpfängerInnen von Wohngeld oder Kinderzuschlag
- Im Haushalt lebende minderjährige Kinder von LeistungsempfängerInnen nach SGB II und XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag – EmpfängerInnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Studenten, sofern sie an einer Bildungseinrichtung im Landkreis eingeschrieben sind.
Der „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ wird mit dem Bewilligungsbescheid über eine Leistung entsprechend Punkt 2 von der zuständigen Behörde ohne weiteren Antrag ausgereicht. StudentInnen erhalten den Bildungs- und Kulturpass nach Vorlage ihrer Immatrikulationsbescheinigung und eines Nachweises über den Hauptwohnsitz bei der Landkreisverwaltung.
Der „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ berechtigt die InhaberInnen sowie die in ihren Haushalten lebenden minderjährigen Kinder zur Nutzung von Ermäßigungen von Einrichtungen im Landkreis Görlitz, die sich zur freiwilligen Teilnahme an diesem Projekt erklärt haben.
Alle Einrichtungen des Landkreises Görlitz, die Angebote zur Bildung sowie Kunst und Kultur erbringen, können sich an dem Projekt beteiligen.
Begründung:
Im Landkreis Görlitz gibt es vielfältige Angebote zur Bildung und kulturellen Betätigung. Eine gute Bildung und die Beschäftigung mit Kunst und Kultur sind Voraussetzungen für ein selbst bestimmtes Leben, für die Entwicklung der Persönlichkeit, für die Herausbildung sozialer Kompetenzen, für das Verständnis und den Umgang mit Demokratie. Die Verbreitung humanistischen Gedankenguts durch Bildung sowie Kunst und Kultur stärkt die Menschen gegen neofaschistische und rassistische Einflüsse. Dies ist allerdings vielen Menschen mit geringen Einkommen kaum noch möglich. Um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und ihren Angeboten zu ermöglichen, soll der Bildungs- und Kulturpass durch vergünstigte Eintrittspreise eine Hilfe darstellen. Für die teilnehmenden Einrichtungen erhöhen sich durch eine bessere Auslastung ihre Attraktivität und vielleicht auch ihre Effektivität.
Weiterhin erreicht der Landkreis mit der Einführung eines Bildungs- und Kulturpasses eine höhere Bildung der SchulabgängerInnen. Die beteiligten Firmen haben den Vorteil, dass ihr soziales Engagement entsprechend veröffentlicht werden und somit Werbung für sich und ihre Produkte machen können.
Die Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH mit Sitz in Löbau könnte beauftragt werden, freiwillige TeilnehmerInnen für den „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ zu erfassen und zu gewinnen sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ergebnis:
mehrheitlich abgelehnt