Anfrage bezüglich der Projekte des Turmvilla e.V.

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

im Jugendhilfeausschuss am 21.06.2012 soll im TOP 6 die Änderung zur „Maßnahmeplanung für die die präventive Kinder- und Jugendsozialarbeit/erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2011–2013« beschlossen werden. Dabei geht es um die Projekte des Turmvilla e.V.

Mit den vorliegenden Unterlagen kann ich noch keine Entscheidung treffen.

Deshalb bitte ich entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist dem Landkreis ein reeller finanzieller Schaden durch das Verhalten des Geschäftsführers oder die Aktivitäten des Vereins entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchen Jahren konkret?

2. Welche konkreten Folgen hat die Aberkennung der Anerkennung als Freier Träger der Kinder-und Jugendhilfe (§75 KJHG) für den Träger?

3. Welcher finanzielle Auswirkung hat eine eventuelle vorzeitige Aufhebung des Fördervertrages für den Träger bzw. dritte mit dem Träger verbundene Einrichtung?

4. Welche Auswirkungen können durch den Entzug der Fördermittel entstehen, da die Vergabe von Fördermitteln, die ja immer eine entsprechende Bindefrist haben, an die Erbringung bestimmter Leistungen gebunden ist und bei nachträglichem Wegfall der Fördervoraussetzungen zurückgefordert werden können?

5. Wie hoch ist das finanzielle Risiko einer Schadensersatzforderung für den Fall, dass eine gerichtliche Entscheidung die Gründe der Beendigung nicht bestätigt?

6.Hat eine Aberkennung auch Auswirkungen auf die Kita in Bad Muskau?

7. Wer entscheidet über die neue Vergabe Leistungen und Fördermitteln im Planungsraum?

8. Können und dürfen andere Träger die bisherigen Konzepte übernehmen?

9. Welche Angebote für Kinder- und Jugendliche können nicht mehr aufrecht erhalten werden?

10. Was passiert mit den Immobilien, die im Falle einer Insolvenz des Trägers in Folge der Aberkennung möglicherweise veräußert werden müssen?

11. Warum wurde vom Kreis bisher keine unabhängige Betriebs- und Steuerprüfung des Trägers vorgenommen, wie dieser selbst vorgeschlagen hat?

12. Welche Angebote zur Konfliktentschärfung und Aufklärung hat es außer dem Schriftverkehr vom Jugendamt an den Träger gegeben?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Heike Krahl
Kreisrätin der LINKEN

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