Anfrage und Bitte um Einsichtnahme in das Protokoll der Unfallkasse

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

ein Viertel der Kreisräte kann in allen Angelegenheiten des Landkreises verlangen, dass der Landrat den Kreistag unterrichtet und diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

Vorbemerkung

Gericht: Erreichbarkeit anderer Schulen gewährleistet

Das Oberverwaltungsgericht räumte zwar ein, der bauliche Zustand der Schule in Oderwitz, der die meisten Schüler aus Seifhennersdorf zugewiesen wurden, sei »mängelbehaftet«. Grundlegende Bauarbeiten seien allerdings bereits geplant und sollen voraussichtlich im kommenden Frühjahr begonnen werden. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter den Schülern und Eltern zumutbar, dass dort sanitäre Einrichtungen, Gemeinschaftsräume und das Schulgebäude »zur Zeit allenfalls Grundanforderungen genügten«.

Weder die Unfallkasse noch die Bauaufsicht hätten bei Ortsbegehungen Veranlassung für eine Schulschließung wegen baulicher Mängel gesehen. Allein die Tatsache, dass Baumaßnahmen zu Beeinträchtigungen des Unterrichts führen könnten, mache eine Zuweisung an die Schule in Oderwitz nicht unzumutbar; dies könne auch an anderen Schulen drohen, hieß es vom Oberverwaltungsgericht.

Quelle: www.mdr.de/sachsen/bautzen/mittelschule100.html

Bitte an die Landkreisverwaltung Görlitz

Landrat Lange hat im Oktoberkreistag 2011 gegenüber einem Vater aus Seifhennersdorf zugesagt, dass dieser Einsicht in das Protokoll der Unfallkasse nehmen kann.

Hiermit bittet die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz um einen Termin, um ebenfalls Einsicht in das Protokoll zu nehmen.

Bitte teilen Sie einen Termin dem Geschäftsführer Jens Thöricht mit.

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