Anfragen in Bezug auf die Erstattung der Kosten für Dokumente, die bei der Abgabe eines Antrages zur Grundsicherung (angeblich) notwendig sind

Sehr geehrter Herr Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.    Auf welcher Grundlage müssen neuerdings bei der Abgabe eines Folgeantrages zur Weiterbewilligung der Grundsicherung eine Meldebescheinigung und die beglaubigte Kopie des Personalausweises beigebracht werden.

2.    Werden die Kosten für diese unter 1) genannten Dokumente erstattet? Wenn nicht, auf welcher Grundlage wird die Erstattung abgelehnt?

3.    Wie lang ist momentan die Bearbeitungszeit für Erstattungsanträge?
Hintergrund: Ein Bürger beschwerte sich, dass er im Mai einen Antrag auf Erstattung og. Kosten abgegeben hat und dieser bis zum 11.September 2012 nicht bearbeitet wurde.

4.    Mit der Einführung der neuen Gesundheitskarte ist die Abgabe eines Passbildes bei der Krankenkasse notwendig. Werden die Kosten dafür vom Jobcenter erstattet? Wenn nicht, auf welcher Grundlage erfolgt die Ablehnung?

5.    Wie lang muss ein Kunde auf einen Termin beim Leistungsrechner des Jobcenters momentan warten?
Hintergrund: Ein Bürger beschwerte sich, dass er erst nach massiven Protest von der Information einen Termin bei der Leistungsabteilung erhalten hat, der kürzer als 4 Wochen war.

6.    Werden Kabelgebühren erstattet, wenn diese nicht in den Betriebskosten der Wohnung aufgeführt werden? Wenn nicht auf welcher Grundlage?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Jens Thöricht

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