Anfrage an die Verwaltung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine bessere Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Seit dem Jahre 2011 werden über die Kosten der Unterkunft zusätzliche Mittel an die Kommunen weitergereicht, die über die Jobcenter und – für einen Teil der Anspruchsberechtigten über die Sozialämter an die Anspruchsberechtigten ausgegeben werden sollen. Ab 2013 sollen die Zahlungen spitz abgerechnet werden.
Ich frage die Verwaltung nach dem Stand der Umsetzung der Mittel für Bildung und Teilhabe aus den Kosten der Unterkunft im Jahre 2011 und anteilig im Jahre 2012.
1. Wie viele Mittel (in absoluten Summen) standen bzw. stehen 2011 und 2012 jeweils für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für den Landkreis Görlitz insgesamt zur Verfügung (Jobcenter und Sozialamt)? Wie groß sind die Anteile nach den unterschiedlichen Regelkreisen?
2. Wie viele Mittel standen jeweils für die einzelnen Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets (Mittagessen, Schulfahrten, Lernförderung, Teilhabe) zur Verfügung?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler profitierten von dem Schulstarterpaket? Wie viele befinden sich dabei jeweils im Regelkreis des SGB II, wie viele im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes (SGB XII, BKKG)?
4. Wie viele Antragsberechtigte gibt es jeweils in den Zuständigkeitsbereichen des Jobcenters und des Sozialamtes, getrennt nach Regelkreisen.
5. Wie viele Anträge gab es in den beiden Zuständigkeitsbereichen jeweils für eine Unterstützung bei der Schülerbeförderung? Wie viele Anträge wurden in welchen Fällen bewilligt? Gibt es Anträge die abgelehnt wurden, obwohl die AntragstellerInnen nicht von den landesgesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung profitieren?
6. Wie viele Anträge wurden in den jeweils in den beiden Zuständigkeitsbereichen (Jobcenter und Sozialamt) für die einzelnen Bestandteile des Paketes gestellt? Wie viele wurden jeweils befürwortet bzw. abgelehnt? Was waren die häufigsten Gründe für Ablehnungen?
7. Wie viele Mittel wurden für wie viele Betroffene jeweils für die einzelnen Bestandteile des Paketes (Mittagessen, Schulfahrten, Lernförderung, Teilhabe) ausgezahlt bzw. bewilligt?
8. Was wurde bzw. wird getan, um die Möglichkeit der Antragstellung an die Antragsberechtigten heran zu tragen?
9. Welche Gründe sind der Verwaltung bekannt, warum Antragsberechtigte keine Anträge stellen (bitte ggf. getrennt nach den unterschiedlichen Bestandteilen des Paketes aufführen)?
10. Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit werden derzeit in den Schulen des Landkreises insgesamt zur Verfügung gestellt? Auf welche Programme wird dabei in welcher Größenordnung zugegriffen? Wie groß ist der Anteil des Landkreises jeweils an der Finanzierung dieser geförderten Stellen? Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit finanziert die der Landkreis darüber hinaus?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht
Kreisrat der LINKEN
Antwort Anfrage an die Verwaltung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der BundesregierungPDF-Datei (217,32 KB)