Anfrage wegen »Fragebogen zur Erhebung des Migrationshintergrundes«
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
og. Fragebogen wird bei Antragstellung bzw. Stellung von Folgeanträgen durch Hartz IV- EmpfängerInnen ausgegeben.
Deshalb bitte ich entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Warum wird dieser Fragebogen an Hartz IV EmpfängerInnen ausgegeben?
Was ist die sachliche Veranlassung einer solchen Erhebung?
Wie werden die Daten verarbeitet, auch wenn die Erhebung freiwillig ist?
Welchen Nutzen verspricht sich die Verwaltung von der Erhebung der Daten?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht
Kreisrat der LINKEN
Antwort Anfrage wegen »Fragebogen zur Erhebung des Migrationshintergrundes»PDF-Datei (339,31 KB)
persönliche Bemerkung: Antwort Nummer 5 bedeutet also, dass die Verwaltung daraus keinen nutzen hat, sie es macht, weil es eine Vorschrift ist. Sinnfrei.