Gläß / Thöricht: Zusatzgebühren für Pfändungsschutzkonten unzulässig – LINKE begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Die Löbauer Landtagsabgeordnete der LINKEN Heiderose Gläß begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13. November 2012, wonach Banken und Sparkassen künftig keine übertrieben hohen Gebühren für sogenannte Pfändungsschutzkonten („P‑Konten“) erheben dürfen.
„Es freut mich, dass nun der BGH meine Auffassung höchstrichterlich bestätigt hat, dass erhöhte Gebühren für „P‑Konten“ unzulässig sind. Nun muss die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien ihre bisherige Praxis umgehend ändern und die Gebühren bei P‑Konten auf das Niveau von normalen Girokonten senken. Dies hatte ich bereits mehrfach gefordert.“ so MdL Heiderose Gläß (Linksfraktion).
Der Zittauer Kreisrat der LINKEN, Jens Thöricht ergänzt: Nachdem nun Rechtsklarheit herrscht, haben die Nutzer eines P‑Kontos die Möglichkeit, zu viel gezahlte Gebühren zurück zu verlangen. Mit einer Rückzahlung der Gebühren können sich sicherlich die von der unsozialen Bundes- und Landespolitik besonders betroffenen Menschen den ein oder anderen Weihnachtswunsch erfüllen.“.