Antrag zur Förderung der präventiven Jugendarbeit im Landkreis Görlitz
Inhalt:
Der Kreistag möge beschließen:
den Planansatz im Haushaltsentwurf des Landkreises Görlitz für den Doppelhaushalt 2013/2014 in den Produkten der präventiven Jugendarbeit um jeweils 250.000 Euro/Jahr zu erhöhen.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Sonstigen Leistungen der Kinder‑, Jugend- und Familienhilfe.
Begründung:
Die Sozialstruktur des Landkreises Görlitz ist gekennzeichnet von einer hohen Erwerbslosen- und Sozialhilfequote, darunter einer wachsenden Anzahl von Alleinerziehenden mit Hilfebedarf. Im Landesvergleich führt dies zu überdurchschnittlich hohen Belastungen im Sozialhaushalt.
Obwohl der Landkreis Görlitz zu den Kreisen in Sachsen mit dem niedrigsten Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung zählt, steigen in der Jugendhilfe die absoluten Fallzahlen an bei gleichzeitig starker Zunahme der erforderlichen Hilfeintensität pro Fall. Insbesondere in den kostenintensiven Leistungsbereichen der Jugendhilfe bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung ist ein stetiger Kostenaufwuchs festzustellen.
Dieser Entwicklung muss der Landkreis gezielt entgegenwirken, in dem die individualisierten, hoch professionellen Hilfen ausreichend flankiert werden durch niederschwellige, präventive Angebote im Bereich der Jugendarbeit. Das Ziel muss es sein, einem vordergründig defizitorientiertem Ansatz in der Jugendhilfe Angebote gegenüber zu stellen, welche die Kompetenzen der Kinder, Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten stärken und so darüber langfristig zur Eindämmung der individuellen Hilfen zur Erziehung beitragen können.
Die Antragstellerin orientiert sich in ihrem Antrag am Haushaltsansatz 2009 im Bereich der Förderung der präventiven Jugendarbeit.
Ergebnis:
der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen