Anfrage in Bezug auf die Arbeit des Jobcenters und der Betreuung der Betroffenen
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie auf nachfolgende Fragen im TOP 3 des Kreistages am 06. März einzugehen. Ebenfalls bitten wir um schriftliche Beantwortung der Fragen.
1. Wie viele Hilfebedürftige des Jobcenters betreute 2012 ein Leistungsrechner und wie viele ein Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager durchschnittlich?
2. Wie viele ALG 11-Bezieher wurden 2012 vom Jobcenter in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von mehr als 6 Monate Dauer vermittelt?
3. Wie viele dieser Vermittelten kamen nach der Vermittlung ohne ALG II aus?
4. Wie viele Bescheide wurden 2012 vom Jobcenter erlassen?
5. Wie viele Widersprüche und Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gingen 2012 gegen Bescheide des Jobcenters ein?
6. Wie viele Widersprüche und Überprüfungsanträge wurden 2012 vom Jobcenter gänzlich zurückgewiesen?
7. Wie vielen Widersprüchen und Überprüfungsanträgen wurde 2012 vom Jobcenter teilweise stattgegeben?
8. Wie vielen Widersprüchen und Überprüfungsanträgen wurde 2012 vom Jobcenter vollständig stattgegeben?
9. Gegen wie viele Widerspruchsbescheide des Jobcenters wurde 2012 Klage beim Sozialgericht eingereicht?
10. Wie vielen der gegen Entscheidungen des Jobcenters eingereichten Klagen wurde voll oder teilweise stattgegeben und wie viele wurden durch Vergleich oder Anerkenntnis durch das Jobcenter erledigt?
11. Welche Kosten entstanden dem Landkreis 2012 durchschnittlich für jede Klage gegen das Jobcenter?
12. Wie viele Bescheide des Jobcenters gab es 2012, in denen nicht die vollen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und-Heizung anerkannt wurden?
13. Für welche Bezugsräume im Landkreis Görlitz ist eine regionale Angemessenheitsobergrenze für Kosten der Unterkunft und Heizung nach einem schlüssigen Konzept ermittelt worden, das den Kriterien des Bundessozialgerichtes entspricht?
14. In der Verwaltungspraxis des Jobcenters wird die Kappung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung immer wieder an der in der Verwaltungsvorschrift des Landkreises ausgewiesenen Nichtprüfungsgrenze vorgenommen.
Im Zusammenhang damit wird behauptet, dass diese Nichtprüfungsgrenze eine Kappungsgrenze wäre und darüberliegende Aufwendungen nicht mehr angemessen seien, obwohl selbst die Verwaltungsvorschrift bei Überschreiten der Nichtprüfungsgrenze eine Prüfung der Angemessenheit vorschreibt.
Warum wird die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu den Kosten für Unterkunft und Heizung ignoriert, die bei Erschöpfung regionaler Erkenntnismöglichkeiten auf die hilfsweise Anwendung der Grenzen aus § 12 WoGG einschließlich eines maßvollen Zuschlages von 10 % verweist?
15. Wieso werden durch das Jobcenter wiederholt einmal als angemessenen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung im folgenden Bewilligungszeitraum als nicht mehr angemessen bezeichnet, obwohl es keinerlei Änderungen gegeben hat?
16. Wieso dauert die Bewilligung zustehender Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket immer wieder so lange, dass Hilfebedürftige gezwungen sind diese Zahlungen vorab aus dem Regelsatz vorzustrecken?
17. Warum sind auch in aktuellen ALG 11-Bescheiden oft Zahlen enthalten deren Herkunft oder Ermittlung aus dem Text des Bescheides nicht oder kaum nachvollziehbar ist?
Mit freundlichem Gruß
Jens Thöricht
Antwort Anfrage in Bezug auf die Arbeit des Jobcenters und der Betreuung der BetroffenenPDF-Datei (192,4 KB)