Anfrage in Bezug auf ESF Mittel für den Jugendring Oberlausitz
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
In Gesprächen mit Trägern der Jugendhilfe erfuhr ich, dass der Jugendring Oberlausitz zur Beantragung von ESF Fördermitteln eine Bestätigung seiner Anerkennung als Freier Träger durch das Jugendamt des Landkreises benötigt hat. Diese wurde bereits im letzten Jahr beantragt, leider aber bis heute nicht zugestellt. Auf Grund dieser sehr langen Bearbeitungszeit wurde dem Träger der Antrag abgelehnt. Nach meinen Informationen sind dem Träger und damit der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis 200.000 Euro europäische Fördermittel entgangen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde dem Kreisjugendring Oberlausitz die Bestätigung nicht zeitnah zugesandt? War dem Jugendamt bekannt, dass ohne die Bestätigung eine positive Bescheidung des Antrages nicht zu erwarten war?
2. War dem Jugendamt die beantragte Summe (200.000 Euro) bekannt?
3. Gibt es weitere Träger, welche einen Bescheid oder eine Bestätigung des Jugendamtes, zum Zweck der Fördermittelbeantragung, angefordert haben und diesen noch nicht oder zu spät erhalten haben?
4. Wenn ja, wie viele Finanzmittel, positive Bescheidung des Antrages vorausgesetzt, sind dadurch der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis entgangen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Heike Krahl
Kreisrätin
130404_Antwort_auf_Fragen_zur_KreisgebietesreformPDF-Datei (402,27 KB)