Antrag Recht auf nahegelegenen Kita-Platz

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstagnachmittag in zwei Eilverfahren entschieden: Unter Dreijährige haben ein Recht auf einen nahe gelegenen Kitaplatz. Und nahe bedeutet nach Auffassung der Richter, dass die Krippe nicht weiter als fünf Kilometer vom Wohnort entfernt sein darf.
Zudem befand das Gericht, dass Eltern die Wahl haben müssen, ob ihr Kind in einer Einrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird (Az. 19 L 877/13)

1. Inwieweit ist die Umsetzung dieser Gerichtsentscheidung im Landkreis Görlitz gewährleistet?

2. Sind zur Sicherstellung der gebotenen Umsetzung dieser Gerichtsentscheidung zusätzliche finanzielle Aufwendung erforderlich und wie ist deren Deckung geplant / abgesichert?

Mit freundlichem Gruß

Jens Thöricht
Kreisrat der LINKEN

Antwort Recht auf nahegelegenen Kita-PlatzPDF-Datei (73,95 KB)