Anfrage bezüglich Gutscheine statt Bargeld für Asylsuchende
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:
Warum werden mehreren Asylsuchenden, die zur Zeit im Zittauer Asylsuchendenheim Sachsenstraße untergebracht sind, Gutscheine für „Lebensmittel, Hygieneartikel, Bekleidung“ anstatt Bargeld ausgehändigt?
Welche Gründe gibt es, von der Aushändigung von Bargeld auf die Ausstellung von Gutscheinen umzustellen?
Welches Verfahren Aushändigung von Bargeld oder Ausstellung von Gutscheinen bedeutet einen höheren Aufwand für die Verwaltung?
Wie vielen Asylsuchenden werden im Landkreis Görlitz Gutscheine für „Lebensmittel, Hygieneartikel, Bekleidung“ anstatt Bargeld ausgehändigt?
Die erste Antwort des LandratsamtesPDF-Datei (71,39 KB)
Nachfrage zur Antwort vom 13.08.2013
Aus der Antwort „Der Verwaltungsaufwand für die Auszahlung von Bargeld oder die Aushändigung von Gutscheinen ist etwa gleich, da sich „nur“ die Art der auszugebenden Scheine ändert.“
Vorbemerkung:
Asylsuchenden gehen mit dem vom Landkreis ausgestellten Gutscheinen einkaufen. Die Firmen, die die Gutscheine akzeptieren, nehmen diese entgegen und leiten diese mit dem Kassenbeleg an den Landkreis weiter. Dieser überweist den Firmen das Geld.
Fragen:
Wie hoch ist der Zeitaufwand pro eingereichten Gutschein für die Bearbeitung inklusive Veranlassung der Überweisung?
Wenn Asylsuchende mit Bargeld bezahlen, welcher Arbeitsaufwand entsteht nach Auszahlung?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht
Kreisrat der LINKEN
Antwort des Landratsamtes auf die NachfragePDF-Datei (39,46 KB)