Anfrage zu Sanktionen des Jobcenters Görlitz bei Minderjährigen
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Sanktionsmaßnahmen wurden jeweils im Jahr 2012 und im 1. Halbjahr 2013 gegenüber Minderjährigen verhängt?
Lädt das Jobcenter Görlitz Kinder von ALGII-Empfängerinnen und Empfängern ein, um deren Schulbesuch zu überprüfen?
Wie oft wurden Im Jahr 2012 dieselben Kinder von ALGII-Empfängerinnen und Empfängern zum Gespräch im Jobcenter gebeten? Müssen bei diesen Terminen Zeugnisse, Lebensläufe, Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden?
Hintergrund der Fragen ist dieser Artikel:
Sanktionen, aber »ohne Druck«
Jobcenter Nienburg meint, Schülern bei »Pflichtverstoß« den Regelsatz zu kürzen, sei rechtskonform
Bist du nicht willig, so kürze ich dein Existenzminimum: Am Montag berichtete jW, wie das Jobcenter im niedersächsischen Nienburg zwei minderjährige Schüler regelmäßig vorlädt und mit Sanktionen bedroht. Der Fall löste zahlreiche Reaktionen aus und wurde auch von anderen Medien aufgegriffen. Jetzt nahm das Jobcenter dazu Stellung. Man übe keinen Druck auf Schüler aus, die Schule vorzeitig zu verlassen, sagte Bereichsleiterin Daniela Meyer.
So lade das Amt die Kinder seiner »Klienten« ein, um sie beim Erreichen eines Abschlusses zu unterstützen. Einmal jährlich müsse das Jobcenter deren Schulbesuch überprüfen. Denn ein Jugendlicher ab 15 Jahren gelte grundsätzlich als erwerbsfähig und habe sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Einladungen seien verpflichtend und Hinweise auf eine zehnprozentige Kürzung des Regelsatzes bei einmaligem Pflichtverstoß rechtskonform. Zeugnisse müßten die Jugendlichen aber nicht zwingend einreichen.
Dennoch wurden die Brüder Max und Jonas (Namen geändert) aus Nienburg trotz Schulbescheinigung seit Januar 2012 acht beziehungsweise neunmal einbestellt und aufgefordert, Zeugnisse, Lebensläufe und Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Folgten sie dem nicht, werde ihre Leistung um 28,90 Euro gesenkt, drohte das Jobcenter in einem jW vorliegenden Schreiben. Laut Recherchen sind sie keine Einzelfälle. Eine Berufsberaterin aus Sachsen-Anhalt sagte, sie habe häufig mit Sanktionen gegenüber Minderjährigen zu tun. Im Internet wird die Praxis seit Jahren diskutiert. Ein Mitarbeiter eines Jugendamtes hält das für rechtlich bedenklich. Jugendliche seien Schutzbefohlene, sagte er jW. »Ihre Grundbedürfnisse müssen gesichert sein, sonst ist das Kindeswohl gefährdet, und wir müssen eingreifen.« Susan Bonath
Antwort des LandratsamtesPDF-Datei (159,09 KB)