Anfrage Parkplatzgebühren für Mitarbeiterinnen

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es richtig, dass die Mitarbeitenden im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau zukünftig Parkgebühren für den Stelleplatz ihres Fahrzeuges am Arbeitsplatz zahlen sollen?
2. Ab wann sollen Parkgebühren entrichtet werden?
3. In welcher Höhe sollen Parkgebühren entrichtet werden?
4. Müssen die Mitarbeitenden an anderen Verwaltungsstandorten des Landkreises Görlitz ebenfalls Parkgebühren entrichten? Wenn ja, in welcher Höhe?
5. Wie will der Landkreis zwischen parkenden Fahrzeugen von Mitarbeitenden und von Besuchern der Außenstelle unterscheiden?
6. Sollen Besucher zukünftig ebenfalls Parkgebühren entrichten?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht

Antwort des LandratesPDF-Datei (55,17 KB)