Dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden

Inhalt:

Einreicher_innen: Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Görlitz und weitere Mitglieder

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Familien, Ehepaare mit Kind(ern), ältere und kranke Menschen sowie Einzelpersonen mit psychischen Belastungen, welche gegenwärtig noch in den Asylbewerberheimen des Landkreises untergebracht sind, werden, wenn sie nicht widersprechen und keine Hinderungsgründe entgegensprechen, dezentral in den Kommunen untergebracht.
  2. Familien, Ehepaare mit Kind(ern), ältere und kranke Menschen sowie Einzelpersonen mit psychischen Belastungen, die im Landkreis Görlitz neu ankommen, werden, wenn sie nicht widersprechen und keine Hinderungsgründe entgegensprechen, nach spätestens acht Wochen dezentral in den Kommunen untergebracht.
  3. Bei Versagen einer dezentralen Unterbringung wird der Ausschuss Gesundheit und Soziales über die Hinderungsgründe unterrichtet.

Begründung:

Die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung ist im Paragraph 3 Absatz 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes ausdrücklich vorgesehen.
Selbst der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) teilte am 29. Oktober 2013 mit: Angesichts steigender Asylbewerberzahlen hat Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) die Kommunen aufgefordert, ausreichend Kapazitäten zu deren Unterbringung bereitzustellen. Dabei sollte auch verstärkt von dezentralen Lösungen Gebrauch gemacht werden, sagte er. Als positives Beispiel nannte Ulbig die Sächsische Schweiz, wo es Konzepte zur Unterbringung von Asylbewerbern in leerstehenden Wohnungen gebe. Andere seien da noch sehr in der „Bringepflicht“.
Dr. Martin Gillo (CDU), sächsischer Ausländerbeauftragter, schreibt im Heim-TüV 2013:
“Die dauerhafte Unterbringung von Familien (Kind/er mit einem oder beiden Elternteilen), von Minderjährigen und alleinstehenden Frauen in Gemeinschaftsunterkünften, besonders in solchen mit kasernenartigen Strukturen, ist in der Regel nicht angemessen. Diese Menschen sollten aus humanitären Gründen grundsätzlich dezentral untergebracht werden.“
Der Landkreis kann auch finanziell von einer dezentralen Unterbringung profitieren. Der Tagessatz pro Person für die Unterbringung beträgt in der Gemeinschaftsunterkunft in Zittau ca. 13 Euro. Die Unterbringung einer Familie mit drei Kindern kostet im Monat 1.950 Euro. Die Miete einer Wohnung im Landkreis ist deutlich günstiger und gewährt obendrein der Familie eine wesentlich bessere Privatsphäre.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mit 21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.