Anfrage Auskunft zu angemeldeten Versammlungen

Vorbemerkung:
Am 14. Juli 2014 meldete MdL Heiderose Gläß gegen 10:41 Uhr bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz eine Eilkundgebung für den Altmarkt Löbau per Fax an. Nach etwa 30 Minuten, gegen 11:10 Uhr, fragte ein Polizeibeamter bei der Versammlungsbehörde nach, ob die Anmeldung vorliege. Dies wurde verneint. Erst im Laufe des Tages stellte sich heraus, dass diese Aussage gegenüber dem Beamten falsch war.

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:

1.Warum wurde den Polizeibeamten durch die Landkreisverwaltung eine falsche Auskunft gegeben?
2.Wie kann zukünftig unterbunden werden, dass die Landkreisverwaltung falsche Auskünfte, gerade in Bezug auf angemeldete Versammlungen, gibt?
3.Welche Konsequenzen für die verantwortlichen Mitarbeiter hatte die Erteilung der falschen Auskunft?

Vielen Dank für eine Beantwortung

Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht

Antwort des LandratesPDF-Datei (95,78 KB)