Anfrage Polizeieinsatz im Zittauer Asylsuchendenheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,ich nehme Bezug auf den Artikel „Polizeieinsatz im Asylbewerberheim sorgt für Ärger“, erschienen am 01.07.2014 in der Sächsischen Zeitung, Lokalteil Löbau (http://www.sz-online.de/nachrichten/polizeieinsatz-im-asylbewerberheim-sorgt-fuer-aerger-2872070.html). Im letzten Satz heisst es: Die Asylbewerber wurden nach dem massiven Auftritt der Polizei mit ihren Ängsten alleingelassen, wie von ihrer Seite zu hören ist.
Entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Personen sind im Zittauer Asylsuchendenheim zur Betreuung der Asylsuchenden angestellt? Welche Qualifikation haben die angestellten Personen?
Wie viele Asylsuchende sind derzeit in der Zittauer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht?
Wie viele Personen zur Betreuung der Asylsuchenden waren am besagten Donnerstag, den 26. Juni 2014, zum Zeitpunkt der Erstürmung der Unterkunft im Dienst? Gibt es die Möglichkeit, bei einem derartigen Ereignis kurzfristig weitere Personen mit der Betreuung der Asylsuchenden zu beauftragen und vor Ort einzusetzen? Wurde dies getan?
Was gedenken Sie Herr Landrat zu tun, damit Menschen, die aus ihrer Heimat vor militärischer Gewalt geflüchtet sind und dann in Deutschland einen Polizeieinsatz erleben, der sie weiter traumatisieren könnte, geholfen wird und sie eben nicht mit ihren Ängsten allein gelassen werden?
Vielen Dank für eine Beantwortung
Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht
Antwort des LandratesPDF-Datei (75,23 KB)