Anfrage Auswirkung der Einführung des Mindestlohnes auf Reinigungsfirmen
Entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:
Sehr geehrter Herr Lange,
der Landkreis Görlitz beschäftigt sicherlich Firmen, die kreiseigene Objekte reinigen. Gab es von diesen wegen der Einführung des Mindestlohnes ab dem 01.01.2015 die Forderung nach Überarbeitung der bestehenden Verträge?
Hintergrund ist ein Gerücht, welches unsere Fraktion erreichte. Dieses lautete: Die Reinigungskräfte, die z.B. das Polizeigebäude, das IHI und das Gymnasium reinigen, werden zwar zukünftig 8,50 € erhalten, aber dafür weniger Stunden arbeiten.
Vielen Dank für eine Beantwortung
Mit freundlichen Grüßen
Jens Thöricht
141209_Anfrage_MindestlohnPDF-Datei (29,59 KB)