Unentgeltlicher Schulbesuch schließt unentgeltliche Schülerbeförderung ein – Ungleichheit abschaffen

Inhalt:

Beantragt wird die nachfolgende Änderung des Haushaltes 2015/16 mit dem Ziel die Eltern von den Kosten für Schülerbeförderung zu entlasten.

BV 079/2014
Hauptbudget, 20, Schulen und Sport
Teilhaushalt, 20.02,Schülerbeförderung
Teilergebnishaushalt, 24.1.1.01  – Streichung 2015: 1.430.100 Euro und Streichung 2016: 1.450.100 Euro

Begründung:

Laut UN-Kinderrechtskonvention „Übereinkunft über die Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989, von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet am 6. März 1992 (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGB1. II S.121) verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs (siehe Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung).
In Sachsen besteht lt. Schulgesetz eine Schulpflicht (§ 26). So gehört zu einem unentgeltlichen Schulbesuch auch die unentgeltliche Erreichung der Schule. Durch das Schließen vieler Schulen im ländlichen Raum sind immer mehr Kinder und Jugendliche auf den Schülerverkehr angewiesen. Das Erheben eines Elternanteils für den Schülerverkehr stellt weiterhin eine Ungleichbehandlung der Schüler/innen dar, denn weder Eltern noch Schüler/innen haben Einfluss auf den Standort ihrer Schule und in welcher Art (fußläufig, Fahrrad, Bus) diese erreicht werden kann. Da der Landkreis Görlitz zu den einkommensschwächsten in Deutschland gehört, stellt diese finanzielle Belastung einen zusätzlichen Nachteil für Familien mit Kindern dar.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in die Ausschüsse zurückverwiesen.