Anfrage Unterstützung des Jobcenters bei Umrüstung der Kläranlagen

Sehr geehrter Herr Landrat,

ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen, vielen Dank.

Gemäß einer EU-Wasserrichtlinie müssen alle Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bis Ende 2015 eine vollbiologische Kleinkläranlage installieren bzw. nachrüsten.
https://www.klaeranlagen-vergleich.de/umrustung-einbau-von-bio-klaranlagen-bis-2015.html

Welche Unterstützung kann für eine solche Umrüstung das Jobcenter für seine Kunden, die bei den Banken als nicht kreditwürdig aufgrund ihrer Einkommenssituation gelten, geben.

Wie sieht diese im Detail aus?

Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter gemäß §22 Abs. 2 ein dinglich gesichertes Darlehen an seine Kunden vergibt, da es sich um „unabweisbare Aufwendungen“ handeln dürfte?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Thöricht
Kreisrat der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz

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