Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz
Inhalt:
§ 15 (4) Antragstellung wird geändert in:
(4) Ausgabenwirksame Anträge sollten nur gestellt werden, wenn gleichzeitig Deckungsvorschläge gemacht werden. Die Verwaltung sollte den Antragsteller bei der Erarbeitung von Deckungsvorschlägen unterstützen.
Begründung:
Die Antragstellerin geht mit ihrem Antrag auf die ursprüngliche Fassung der Geschäftsordnung zurück und ergänzt die Regelung durch einen Verweis auf die Unterstützungsverantwortung der Kreisverwaltung für die ehrenamtliche Tätigkeit von Kreisräten.
Die Sächsische Landkreisordnung gibt keine förmlichen und inhaltlichen Vorgaben für Anträge vor. Demnach obliegt es allein dem Kreistag, im Rahmen seiner Geschäftsordnung festzulegen, in welcher Form konkret Fraktionen, Gruppen und Abgeordnete an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Kreistages teilhaben können.
Der Doppelhaushalt des Landkreises unterliegt ständigen Veränderungen, die durch ehrenamtlich tätige Kreisräte nicht fortlaufend verfolgt werden können. Die Kreisverwaltung ist mit ihrer Fachkompetenz und dem erheblichen Informationsvorsprung deshalb in einer besonderen Unterstützungspflicht gegenüber Kreisräten, bei Bedarf deren ausgabenwirksame Anträge durch das Aufzeigen von möglichen Deckungsquellen zu qualifizieren.
Ergebnis:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.