Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz

Inhalt:

In § 22 – Vortrag und Aussprache – wird Absatz 9 neu gefasst und lautet:

(9) Zu persönlichen Erklärungen wird das Wort nach Schluss der Abstimmung oder, wenn keine solche stattfindet, nach Schluss der Aussprache erteilt.

Begründung:

Die Antragstellerin nimmt eine Kürzung vor mit der Streichung des zweiten Satzes im Absatz 9.
Die vorgesehene Erweiterung der Regelung zu persönlichen Erklärungen lässt keine Erklärung zum Abstimmungsverhalten zu, weil sie eine Äußerung „zur Sache“ untersagen will.

Eine solche Einschränkung ist unzulässig. Gerade in Fällen, wo das Abstimmungsverhalten eines Kreisrates deutlich von der Mehrheitsmeinung des Kreistages und/oder seiner Fraktion oder Gruppe abweicht, muss dem Kreisrat die Möglichkeit eingeräumt werden, die Beweggründe für sein abweichendes Abstimmungsverhalten zu erläutern.

Die vorgesehene Regelung ist auch deshalb unpraktikabel, weil bereits bei der vorgesehenen Richtigstellung eigener Ausführungen der Bezug „zur Sache“ nicht mehr vermeidbar sein dürfte.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.