Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz
Inhalt:
In § 22 „Vortrag und Aussprache“ wird Absatz (10) neu gefasst:
(10) Es darf nur zu dem zur Debatte stehenden Antrag und mit einer angemessenen Redezeit gesprochen werden. Der Vorsitzende kann im Einzelfall nach vorheriger Absprache mit dem Ältestenrat Redezeiten festlegen.
Begründung:
Die Antragstellerin nimmt im vorliegenden Antrag eine deutliche Kürzung vor mit Streichung nach dem zweiten Satz im Absatz 10.
Die Antragstellerin erkennt in den Festlegungen einen weitgehenden Eingriff in das Recht jedes Kreisrates auf freie Meinungsäußerung. Es wird nicht definiert, wann ein Redner „von der Sache“ abweicht oder ab wann eine Wiederholung „fortwährend“ wird. Damit wird es allein der individuellen Auslegung des Versammlungsleiters zugebilligt zu entscheiden, wann der Redebeitrag eines Kreisrates mit einem Ordnungsruf missbilligt werden kann.
Die Aussprache im Kreistag Görlitz ist bereits jetzt stark reglementiert. Im gleichen Absatz im § 22 wird auf die Redezeitfestlegung im Ältestenrat abgestellt. Die Erfahrung der letzten Legislaturperiode zeigt, dass aus dem in der Geschäftsordnung angeregten Einzelfall zur Redezeitbegrenzung längst der Regelfall geworden ist. Die nachvollziehbare Absicht der Kreisverwaltung zur Straffung der Sitzungen des Kreistages auch aufgrund vorangegangener (nichtöffentlicher!) Ausschussberatungen kollidiert an dieser Stelle mit der Pflicht der Verwaltung auf Unterrichtung der Öffentlichkeit und stärker noch mit dem Recht von Fraktionen und Kreisräten, ihre Auffassungen öffentlich darzustellen (§ 10 i.V.m. § 31 a Abs. 2) Dazu dient zuerst die öffentliche Sitzung der kreislichen Volksvertretung als kommunalpolitisches Kernelement der Demokratie.
Die Aussprache im Kreistag muss den Einwohnerinnen und Einwohnern die Handlungsweise von Verwaltung und die im Einzelfall unterschiedlichen Positionen von Fraktionen und Kreisräten verdeutlichen. Sie muss sachlich geführt werden und sicher ist der Verweis auf eine konzentrierte Form der Darstellung hilfreich. Demokratie muss allerdings auch konstruktiven Meinungsstreit als Grundlage für gesellschaftliche Entwicklung bewusst erfahrbar machen. Damit verbieten sich weitergehende Eingriffe in das Rederecht von Räten.
Ergebnis:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.