Antrag auf geschlechtergerechte Sprache in der Hauptsatzung und Geschäftsordnung
Inhalt:
Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz sind dahingehend zu überarbeiten, dass sie den Anforderungen an eine geschlechtergerechte Sprache entsprechen.
Diese kann gewährleistet werden durch
- die Verwendung geschlechtsneutraler Substantive bei Personenbezeichnungen
- die Verwendung beider Geschlechter bei Personenbezeichnungen
- die Verwendung der weiblichen Bezeichnung mit dem Zusatz: “Alle weiblichen Personenbezeichnungen gelten auch für Männer“
Begründung:
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache!
Geschlechtergerecht formulieren bedeutet, Frauen in der Sprache sichtbar und hörbar zu machen. In allen Texten, in denen Frauen gemeint sind oder sein könnten, sollte dies auch explizit ausgedrückt werden, anstatt Frauen „mitzumeinen“, „hinzuzudenken“ oder in eine Fußnote zu verbannen.
Desweiteren sollte sich der Landkreis Görlitz einfach an rechtliche und politische Vorgaben halten.
Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus internationalem Recht als auch aus unserem nationalen Verfassungsrecht.
Explizit seien genannt:
- der Amsterdamer Vertrag Artikel 2 und 3
- das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Absatz 2
- Bundesgesetze und Verordnungen wie:
- das Sozialgesetzbuch VIII, § 9
- das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für die Bundesverwaltung § 2
- die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien § 2
Ergebnis:
Der Antrag wurde mit übergroßer Mehrheit, insbesondere den Stimmen der Bündnis90/Die Grünen und SPD, abgelehnt.