Antrag zur 1. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz

Inhalt:

§15 Sachanträge und Geschäftsordnungsanträge (Anträge)

(2) nach d)

… bedürfen nicht der Schriftform, es sei denn, dass dies im Fall von a) oder b) ein Fünftel der Mitglieder des Kreistages oder eine Fraktion verlangen. Wird dieses Quorum erreicht, wird die Sitzung unverzüglich unterbrochen und den Antragstellern eine Zeit von 15 Minuten gewährt, den Antrag schriftlich zu verfassen. Liegen mehrere Verlangen der Schriftform für verschiedene Anträge vor, erfolgt die Unterbrechung gleichzeitig für alle Antragsteller für höchstens 30 Minuten. Die notwendige technische Unterstützung mittel PC und Kopierer wird durch die Geschäftsstelle des Kreistages sichergestellt.

Begründung:

-

Ergebnis:

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.