Antrag zum Haushaltskonsoliderungskonzept »Eigenanteil Schüler«

Inhalt:

Die Maßnahme: Nr. 5
Zuständigkeit: Schul- und Sportamt
Produkt/Budget/
Planstelle/Sachkonto 24.1.1.01.334110*
Maßnahmebezeichnung: Eigenanteil Schüler
wird gestrichen.

Begründung:

Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der
Schule ist dazu die notwendige Voraussetzung.
Bei weiterer Erhöhung des Eigenanteils der Eltern – egal, in welcher Höhe- werden diese zusätzlich belastet. Außerdem widerspricht diese Vorgehensweise jeglichen Bemühungen, unseren Landkreis als kinderfreundlich darzustellen.

Deckung 2016: Erhöhung des Planansatzes 2016 in Nr. 8 Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2016 – 2019

Ergebnis:

Der Antrag wurde mit 31 Ja‑, 45 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.