Antrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept »Reduzierung Kreistagssitzung«
Inhalt:
Die Maßnahme: Nr. 28
Zuständigkeit: Geschäftsstelle Kreistag
Produkt/Budget/Planstelle/Sachkonto 11.1.1.01.427134*
Maßnahmebezeichnung: Reduzierung Kreistagssitzung
wird gestrichen.
Begründung:
„Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.“
Zur Ausübung dieser Aufgabe bedarf es aber auch eines Mindestmaßes an legitimen Entscheidungsmöglichkeiten.
Der Kreistag muss, um entscheiden zu können, in einer Kreistagssitzung zusammenkommen. Kann er dies nicht oder wird dieser durch ungeplante Sondersitzungen unkalkulierbar, schränkt dies nicht nur die Mandatsausübung des einzelnen Kreisrates ein, es stellt auch die Arbeitsfähigkeit des Gesamtorganes als Teil der Verwaltung infrage.
Deckung 2016: Keine Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2016
Ergebnis:
Der Antrag wurde mit 35 Ja‑, 36 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.