Antrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept »Senkung Fraktionsgelder«

Inhalt:

Die Maßnahme: Nr. 35
Zuständigkeit: Geschäftsstelle Kreistag
Produkt/Budget/
Planstelle/Sachkonto 11.1.1.01.443110*
Maßnahmebezeichnung: Senkung Fraktionsgelder
wird gestrichen.

Begründung:

Fraktionen sollen zur Ausübung ihrer Tätigkeit, auch finanziell, ausgestattet werden, so die Landkreisordnung. In den zurückliegenden Jahren war dies zumindest auf den, durch den Landkreis definierten Standard, gegeben. Eine Absenkung ab dem Jahr 2017 würde die Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken und gerade in unserem Flächenkreis eine Mehrbelastung für den einzelnen Kreisrat bedeuten. Fraktionsaufgaben würden sich quasi automatisch auf die Kreisräte verlagern.

Deckung 2016: Keine Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2016

Ergebnis:

Der Antrag wurde mit 31 Ja‑, 40 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen abgelehnt.