Antrag zum Nachtragshaushalt 2016: Erhöhung der Mittel für die Grundversorgung im Bereich Frauenschutz ab dem 1. Januar 2016

Inhalt:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Die Haushaltstellen 33.1.1.01.4318501 wird um 20.000 Euro im Jahr 2016 erhöht.
  2. Der Haushaltsansatz / die Finanzplanung bzw. Finanzvorschau für die Jahre 2017ff wird um 20.000 Euro pro Jahr erhöht.
  3. Die Zuwendungen an die Träger der Frauenschutzeinrichtungen richten sich nach folgendem Finanzierungsmodel.

Frauenschutzhaus Görlitz / Diakonie Sozialwerk Lausitz
Grundbetrag Sachkosten: 7.500 Euro / Jahr
Finanzierung von Fachleistungsstd. pro Klient: 45 Euro / Fachleistungsstunde
Beratungsleistungen um die bestmögliche Lösung für die Betroffenen zu finden: 5.000 Euro / Jahr

Frauenschutzwohnung Zittau / Hillersche Villa gGmbH
Grundbetrag Sachkosten: 7.500 Euro / Jahr
Finanzierung von Fachleistungsstd. pro Klient: 45 Euro / Fachleistungsstunde
Beratungsleistungen um die bestmögliche Lösung für die Betroffenen zu finden: 5.000 Euro / Jahr

StattRand GmbH Weißwasser Kinder‑, Jugend und Familienhaus
Grundbetrag für telefonische Erstberatung vor Ort und ggf. Weitervermittlung an die Einrichtungen in Görlitz und Zittau: 1.000 Euro / Jahr

Begründung:

Die strukturelle Unterfinanzierung im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen und Kinder ist als landes‑, eigentlich bundesweites, Problem bekannt. Auch die Frauenschutzeinrichtungen des Landkreises Görlitz stehen daher ständig vor der Frage, ob die Aufrechterhaltung des Angebotes noch wirtschaftlich wie personell vertretbar ist. Bisher wurden im Verwaltungsvorschlag weder die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten berücksichtigt, noch wurden die steigenden Anforderungen an ein zu erbringenden Betreuungs- und Hilfsleistungen für betroffene Frauen und Kinder berücksichtigt.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.