Antrag zum Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien

Inhalt:

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz wird einmal im Jahr über den Stand der
Umsetzung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien informiert.

2. Dabei ist gesondert darzustellen, welche Maßnahmen und Aktivitäten zur Bewältigung des energiepolitisch eingeleiteten Strukturwandels besonders im Norden des Landkreises mit welchen Ergebnissen veranlasst bzw. umgesetzt wurden und welche Schlussfolgerungen daraus für den Fortgang des Strukturwandels abgeleitet werden können.

3. Der Kreistag Görlitz beauftragt den Landrat, im Zuge der Erarbeitung der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien auf folgende Sachverhalte besonderes Augenmerk zu legen:

3.1. Energiepolitik/Strukturwandel
3.2. Demografischer Wandel/Integration von Flüchtlingen und Migranten

Zur Untersetzung des Punktes 3.1. regt der Kreistag an, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kreisentwicklung ein „Konzeptes zur Beförderung und Begleitung des wirtschaftlichen Strukturwandelprozesses im Verantwortungsbereich des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz/ Niederschlesien“ (Strukturwandelkonzept) zu erarbeiten.

Begründung:

Aufgabe von Regionalplanung ist die Gestaltung und Entwicklung eines attraktiven und vielfältigen Lebens‑, Wirtschafts- und Kulturraums einer Region. „Dazu sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen und der sich ändernden Rahmenbedingungen zukunftsfähige Standortpotenziale für eine wirtschaftlich und sozial ausgewogene und dabei ökologisch verträgliche Entwicklung aktiviert und erhalten werden.“ (aus 1. Gesamtfort-schreibung – Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region, 2009)

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung von Regionalplanung für den Kreis sollte sich der Kreistag in seiner Gesamtheit stärker mit Fragen der Raumordnung befassen und damit die Positionsbestimmung seiner gewählten Verbandsräte unterstützen. Aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Energie sowie Asyl/Migration erfordern zudem eine besondere Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien.

Zu 3.1.
Durch den Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall in der Lausitz an die tschechische EPH-Gruppe sowie die Genehmigung der Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Abbaufeld II wird die Hoffnung genährt, dass sich der Abbau von Braunkohle und deren Verstromung bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts fortsetzt und damit gut bezahlte Arbeitsplätze in der Region sichert. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die bundespolitisch eingeleitete Energiewende i.V.m. den Klimaschutzzielen der Bundesregierung einen zeitigeren Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung erfordern. Sinkende Preise für Braunkohlenstrom verschlechtern aktuell die Rentabilität und ökonomische Bilanz der Energiekonzerne und werden den Prozess beschleunigen.

Es ist deshalb dringend erforderlich, den daraus resultierenden unausweichlichen wirtschaftlichen Strukturwandelprozess insbesondere im Norden des Landkreises, aber auch in der Lausitz insgesamt planmäßig einzuleiten, um in unserer ohnehin strukturell benachteiligten Region einen unsozialen Strukturbruch zu verhindern. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird als ein wirksames Instrument die Erarbeitung eines Konzeptes zur „Beförderung und Begleitung des wirtschaftlichen Strukturwandelprozesses im Verantwortungsbereich des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz/Niederschlesien (Strukturwandelkonzept)“ vorgeschlagen, das partizipativ erarbeitet und mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren breit diskutiert werden sollte. Das Strukturwandelkonzept sollte eine Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien bilden.

Zu 3.2.:
Bisher sind alle Planungen von einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung in der Planungsregion und die Anpassung der Infrastruktur, vor allen in ländlichen Räumen, an diese Herausforderungen ausgegangen.

Beginnend mit der Aufnahme einer hohen Zahl von Geflüchteten und Migrant*innen im Jahr 2015, die wahrscheinlich auch in den Folgejahren anhalten wird, muss die Planung von Infrastruktur (Schulen, Kitas, ÖPNV, Kinder- und Jugendarbeit, medizinische Versorgung, ehrenamtliches Engagement, Ausbildungs- und Arbeitsstrukturen, Wohnungsbau) unter diesen Aspekten neu überdacht werden.
Die Integration von Geflüchteten und Migrant*innen wird darüber entscheiden, wie sich die Region in den kommenden Jahren entwickelt – ob weiter rückgebaut werden muss zum Nachteil der hier lebenden Menschen oder ob ein Erhalt bzw. Erweiterung der Infrastruktur möglich ist.

Im Regionalplan sollten aus diesem Grund verschiedene demografische Entwicklungsszenarien mit ihren Potenzialen und Wirkungen vergleichend betrachtet werden:
a) Status Quo-Betrachtung
b) sinkende Bevölkerungszahl
c) steigende Bevölkerungszahl

Ergebnis:

derzeit in den Fachausschüssen